Antrag

der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Das Vermächtnis erfüllen – die „Dell’Era-Gedächtnis-Stiftung“ endlich gründen!

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

 

Der Senat wird beauftragt, das Nachlassvermögen der ehemaligen Königlichen Hoftänzerin i.R. Frau Antonia Marsop, geb. Dell’Era, in eine Stiftung zu überführen und dem Verantwortlichen des Staatsballetts der „Stiftung Oper in Berlin“ zu übergeben:

 

1.        Die Senatsverwaltung für Finanzen soll das Nachlassvermögen – sofern noch nicht geschehen - an den fachlichen Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur übergeben.

2.        Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur soll umgehend gemäß der Erblasserauflage eine Stiftung unter dem Namen „Dell’Era-Gedächtnis-Stiftung“ gründen, in der das Sondervermögen eingebracht wird. Der Satzungsentwurf der Stiftung ist dem Parlament bis zum 31.10.2004 zur Abstimmung vorzulegen.

3.        Die „Dell’Era-Gedächtnis-Stiftung“ soll in die Verwaltung der Intendanz der „Stiftung Oper in Berlin“ eingegliedert werden.

 

Begründung:

 

Die viele Jahre als Primaballerina am Staatlichen Opernhaus (heute: Deutsche Staatsoper Berlin) als Primaballerina tätige und am 22. Juni 1945 in Berlin-Charlottenburg verstorbene ehemalige Königliche Hoftänzerin i.R. Frau Antonia Marsop, geb. Dell`Era, hinterließ ein notarielles Testament vom 15.10.1941, in dem sie den Preußischen Staat, vertreten durch die Verwaltung der Berliner Staatstheater, zum Erben eingesetzte.

 

Der Gesamtnachlass solle gemäß Erblasserauflage unter dem Namen „Dell`Era-Gedächtnis-Stiftung“ ein Sondervermögen unter der Verwaltung der Intendanz der Berliner Staatstheater bilden. Die Zinsen des Nachlassvermögens sollen, solange noch ein Vermächtnisnehmer lebt, zum Kapital geschlagen werden.

 

Nach dem Tode des letzten Vermächtnisnehmers sollen gemäß dem Wunsch der Tänzerin die jährlichen Reinerträgnisse des Nachlasses dazu verwendet werden, um erkrankten oder arbeitsunfähig gewordenen bedürftigen Tanzkünstlerinnen der Berliner Staatstheater oder deren Familien Beihilfen zur Ausbildung, Erholung oder für Krankheitsfälle zu gewähren.

 

Nach dem Tod der letzten Vermächtnisnehmerin am 25. November 2000 wurde die Testamentsvollstreckung beendet und die  Abwicklung des Nachlasses im Februar 2001 abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch das Nachlassvermögen, bestehend aus Depotwerten im Umfang von heute ca. 1,2 Mio. €, vom Testamentsvollstrecker der Senatsverwaltung für Finanzen übertragen.

 

Seit Februar 2001 beabsichtigt die Senatsverwaltung für Finanzen, diese Mittel im Sinne des Stiftungszwecks und nach Darlegung der konzeptionellen Vorstellungen für ihre Verwendung durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur in deren fachlichen Zuständigkeitsbereich weiterzuleiten. Doch bei dieser Absichtserklärung ist es – nach bisherigem Erkenntnisstand – geblieben.

 

Obwohl die Neustrukturierung des institutionellen Balletts in der „Stiftung Oper in Berlin“ abgeschlossen ist und damit der Nachlass im Sinne der Erblasserin Frau Marsop den Tänzerinnen zu Gute kommen kann, hat bisher noch kein Verantwortlicher der „Stiftung Oper in Berlin“ Kenntnis von dieser Gedächtnisstiftung. Dem Staatsballett wurde des weiteren bislang nicht die Möglichkeit gegeben, detaillierte Förder- bzw. Vergaberichtlinien gemäß Stiftungszweck auf der Grundlage eines tatsächlich eingebrachten Sondervermögens und der zu erwartenden Reinerträge zu erarbeiten.

 

 

 

Berlin, den 18. August 2004

 

Dr. Klotz   Ratzmann   Ströver

und die übrigen Mitglieder

der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausschuss-Kennung : Kultgcxzqsq