Antrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Das Vermächtnis erfüllen – die „Dell’Era-Gedächtnis-Stiftung“ endlich gründen!
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat wird beauftragt, das Nachlassvermögen der ehemaligen Königlichen Hoftänzerin i.R. Frau Antonia Marsop, geb. Dell’Era, in eine Stiftung zu überführen und dem Verantwortlichen des Staatsballetts der „Stiftung Oper in Berlin“ zu übergeben:
1. Die Senatsverwaltung für Finanzen soll das Nachlassvermögen – sofern noch nicht geschehen - an den fachlichen Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur übergeben.
2.
Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und
Kultur soll umgehend gemäß der Erblasserauflage eine Stiftung unter dem Namen
„Dell’Era-Gedächtnis-Stiftung“ gründen, in der das Sondervermögen eingebracht
wird. Der Satzungsentwurf der Stiftung ist dem Parlament bis zum 31.10.2004 zur
Abstimmung vorzulegen.
3.
Die „Dell’Era-Gedächtnis-Stiftung“ soll in die Verwaltung
der Intendanz der „Stiftung Oper in Berlin“ eingegliedert werden.
Begründung:
Die viele Jahre als
Primaballerina am Staatlichen Opernhaus (heute: Deutsche Staatsoper Berlin) als
Primaballerina tätige und am 22. Juni 1945 in Berlin-Charlottenburg verstorbene
ehemalige Königliche Hoftänzerin i.R. Frau Antonia Marsop, geb. Dell`Era, hinterließ
ein notarielles Testament vom 15.10.1941, in dem sie den Preußischen Staat,
vertreten durch die Verwaltung der Berliner Staatstheater, zum Erben
eingesetzte.
Der Gesamtnachlass solle gemäß
Erblasserauflage unter dem Namen „Dell`Era-Gedächtnis-Stiftung“ ein Sondervermögen
unter der Verwaltung der Intendanz der Berliner Staatstheater bilden. Die
Zinsen des Nachlassvermögens sollen, solange noch ein Vermächtnisnehmer lebt,
zum Kapital geschlagen werden.
Nach dem Tode des letzten Vermächtnisnehmers
sollen gemäß dem Wunsch der Tänzerin die jährlichen Reinerträgnisse des Nachlasses
dazu verwendet werden, um erkrankten oder arbeitsunfähig gewordenen bedürftigen
Tanzkünstlerinnen der Berliner Staatstheater oder deren Familien Beihilfen zur
Ausbildung, Erholung oder für Krankheitsfälle zu gewähren.
Nach dem Tod der letzten Vermächtnisnehmerin am 25. November 2000 wurde
die Testamentsvollstreckung beendet und die
Abwicklung des Nachlasses im Februar 2001 abgeschlossen. Zu diesem
Zeitpunkt wurde auch das Nachlassvermögen, bestehend aus Depotwerten im Umfang
von heute ca. 1,2 Mio. €, vom Testamentsvollstrecker der
Senatsverwaltung für Finanzen übertragen.
Seit Februar 2001 beabsichtigt die
Senatsverwaltung für Finanzen, diese Mittel im Sinne des Stiftungszwecks und
nach Darlegung der konzeptionellen Vorstellungen für ihre Verwendung durch die
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur in deren fachlichen
Zuständigkeitsbereich weiterzuleiten. Doch bei dieser Absichtserklärung ist es
– nach bisherigem Erkenntnisstand – geblieben.
Obwohl die Neustrukturierung des
institutionellen Balletts in der „Stiftung Oper in Berlin“ abgeschlossen ist
und damit der Nachlass im Sinne der Erblasserin Frau Marsop den Tänzerinnen zu
Gute kommen kann, hat bisher noch kein Verantwortlicher der „Stiftung Oper in
Berlin“ Kenntnis von dieser Gedächtnisstiftung. Dem Staatsballett wurde des
weiteren bislang nicht die Möglichkeit gegeben, detaillierte Förder- bzw.
Vergaberichtlinien gemäß Stiftungszweck auf der Grundlage eines tatsächlich
eingebrachten Sondervermögens und der zu erwartenden Reinerträge zu erarbeiten.
Berlin, den 18. August 2004
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Dr. Klotz Ratzmann Ströver und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen |
Ausschuss-Kennung
: Kultgcxzqsq